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Häufig gestellte Fragen

Wieso kann ich günstiger als meine Mitbewerber arbeiten?

Dank Kosten- und Marketinginnovation!

Die meisten Immobilienfirmen stützen sich immer noch auf alte Honorarempfehlungen wichtiger Immobilienverbände.

Doch die WEKO (Wettbewerbskommision) fand diese Honorarempfehlungen wettbewerbsrechtlich problematisch. Deswegen gibt es offizielle Honorarempfehlungen seit langem nicht mehr. Doch viele Immobilienmakler halten sich noch an diesem alten Zopf. So ganz nach dem Motto: „Wieso eine gesunde Milchkuh schlachten?“

Zudem weisen die meisten Immobilienfirmen eine viel zu hohe Kostenstruktur auf.

Zum Beispiel sind Immobilienshops oder Franchisingsystem sehr kostspielig und bringen Ihnen als Verkäufer gar nichts. Sie dürfen nur die Kosten übernehmen. Solche Immobilienshop dienen den Firmen vor allem der Eigenwerbung.

Auch marketingtechnisch versuche ich immer einen Schritt weiter zu gehen und wende jegliche Marketingwerkzeuge an, die den Verkaufserfolg beschleunigen. Nehme auch ungemütliche und aufwendige Wege im Kauf. Vergleichen Sie die Tabelle auf der Seite Dienstleistung

Wieso sollen nur Immobilienvermarkter mit eidg. Fähigkeitsausweis eingesetzt werden?

Mit einem Immobilienvermarkter mit eidg. FA sind Sie definitiv auf der richtigen Seite.

Das Maklerrecht ist im OR Art. 412 bis 418 geregelt und gemäss geltendem Recht darf jeder als Immobilienmakler arbeiten. Würden Sie Ihr neues Auto jemandem ohne Fahrausweis auslehnen? Wohl kaum! Das gleiche gilt mit Ihrer Immobilie. Wieso sollte also ein nicht eidgenössisch geprüfter Immobilienmakler Ihr Objekt verkaufen?

In meinem Lehrgang bestanden nur 30% die Prüfungen und es waren alle erfahrene Immobilienmakler. Dieser Lehrgang ist bewusst schwierig gestaltet, um in der Immobilienwirtschaft einen hohen Service bieten zu können.

Zahlt sich ein Makler aus?

Als Eigenheimbesitzer stellt sich beim Verkauf die Frage, den Verkauf selber in die Hand zu nehmen, um sich die Maklerprovision zu ersparen. Doch hier liegt ein Ueberlegungsfehler vor. Ein guter Makler ist kalkulatorisch nicht nur kostenlos, sondern generiert sogar einen zusätzlichen Ertrag.

Erfahrung kann man nicht improvisieren und die fehlende Erfahrung kostet einiges mehr als die Maklerprovsion.

Ein weiteren Grund ist die emotionale Bindung des Besitzers zur Immobilie. Kaufinteressenten können während den Verhandlungen dem Besitzer ungewollt gegen den Kopf stossen und zwei verärgerte Parteien schliessen kaum Geschäfte miteinander ab.

Fehler Nr. 1 in der Mandatsvergabe: Unrealistische Verkaufsversprechen

Viele Verkäufer vergeben das Verkaufsmandat an Maklern, die den höchstmöglichen Verkaufspreis versprechen. Wie will man dieses Versprechen garantieren können? In der Regel bleiben solche Objekte überdurchschnittlich lange auf dem Markt, werden verheizt und irgendwann wird der Preis massiv reduziert.

Fehler Nr. 2 in der Mandatsvergabe: Ungenügende Ausbildung

Würden Sie Ihr Fahrzeug jemandem ohne Fahrprüfung ausleihen? Wohl kaum.

Das gleiche gilt bei der Wahl des Immobilienmaklers. Überprüfen Sie die Ausbildung des Maklermaklers. Firmeninterne Lehrgänge genügen bei weitem nicht. Diese sind viel zu oberflächlich. Berücksichtigen Sie Makler, die über eine eidgenössische Ausbildung verfügen.

Wählen Sie Immobilienvermarkter mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis. Hier sind Sie auf der sicheren Seite.

In meinem Lehrgang bestanden nur 30% die Prüfungen und es waren alle erfahrene Immobilienmakler.

Fehler Nr. 3 in der Mandatsvergabe: Mehrere Makler engagieren

Gute Makler arbeiten nur exklusiv. Sonst lohnt sich der Aufwand nicht.

Der Auftraggeber riskiert gemäss OR 412 und ff. die Maklerprovision mehrmals bezahlen zu müssen. Dies ist dann der Fall, wenn mehrere Makler den Käufer als bearbeiteten Interessenten vorweisen können.